- Sachsen nach Bayern und Baden Württemberg das 3. Bundesland mit privater Säule zur Absicherung der Freiwilligen Feuerwehr
- Einführung der Gruppenunfallversicherung FF ab 01.01.2012
- Ein Sondervertrag speziell nur für Angehörige der FF in Sachsen
Leistung KSA
- leistet nach ges. Regeln nur nach Anerkennung der Unfallversicherung Sachsen
- Keine Leistungen bei Ablehnung der Unfallkasse wegen Vorerkrankungen, usw.
- Umlageverfahren, Beitrag nicht konstant
Leistung private Säule
- leistet immer nach vertraglichen Regelungen auch ohne Anerkennung der Unfallkasse
- besondere Gefahren FF extra Vertragsbestandteil
- konstanter Beitrag
Spezielle Zusatzleistungen der privaten Säule sind gedeckt:
- Unfälle bei unaufgeforderter Hilfeleistung
- Wegeunfälle
- Vergiftungen durch Rauchgase unter PA
- Körperschädigungen durch Rauchgasentwicklung
- Insektenbisse und Insektenstiche
- Schädigungen durch Infektionen
- Röntgen und Laserstrahlen, sowie künstlich erzeugte Strahlen
- Unfall ist auch Schädigung nach Herzinfarkt und Schlaganfall
Die private Absicherung entstand nach Vorgaben des Landesfeuerwehrverbandes,
der Unfallkasse Sachsen und des Maklerverbandes Sachsen mit der Generali Versicherung Deutschland
Der Vertrag kompensiert den Wegfall der Mehrleistung zum Verletztengeld und entbindet die Kommunen vom Risiko eventuell berechtigter Ansprüche gem. § 21 der Sächsischen Gemeindeordnung und § 62 Sächs. BRKG. Der Beitrag wird nach Anzahl der Mitglieder ohne Namensnennung ermittelt.
Achtung neuer Unfallschutz für Freiwillige Feuerwehren!
Dienstunfallversicherung FF Zusätzliche Sicherheit zur Würdigung des Ehrenamtes
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren waren bisher gegenüber ihren Kameraden von der Berufsfeuerwehr, was den Versicherungsschutz betrifft, stark benachteiligt, da dieser nur unzureichend durch den Gesetzgeber abgesichert und durch private Versicherungsverträge unvollständig zu gestalten war. Der Versicherungs- und Finanzmakler Verband Sachsen e. V. entwickelte ein völlig neues Deckungskonzept, speziell für die freiwillige Feuerwehrleute. Diese decken nun die speziellen Risiken, denen die Kameraden bei ihren Diensten ausgesetzt sind, sauber ab.
Die neue Dienstunfallversicherung umfasst zusätzlich auch folgende Risiken:
- Unfälle bei unaufgeforderter Hilfeleistung,
- Körperschädigungen durch Rauchgasentwicklung,
- Vergiftungen durch Rauchgase unter Pressluftatemgeräten,
- Insektenstiche, Insektenbisse,
- Röntgen und Laserstrahlen, sowie künstlich erzeugte UV- Strahlen,
- Schäden durch Infektionen,
- Schädigungen durch Herzinfarkt oder Schlaganfall als Ursache
Der Monatsbeitrag liegt dabei unter 1,- €
Besonders waren in der Vergangenheit die Selbständigen in der FF gefährdet, weil das Verletztengeld der Unfallkasse Sachsen strickt nach Einkommen berechnet wird. Was aber wenn der Handwerksmeister in dem Jahr gerade investiert hat ?
Die Lage verschlimmert sich noch, da die Mehrleistung zum Verletztengeld ab 01.01.2012 gestrichen wurde.
Auch für diese Risiken konnte, durch Zahlung eines Tagegeldes, eine Lösung gefunden werden.
Abwicklung:
Diese private Säule wird in Dienstunfallversicherungen durch die Kommunen abgedeckt. Es werden Verträge nach Mitgliederzahlen der Wehren erstellt, dabei wird nach sozialversicherungspflichtigen und selbständigen Kameraden unterschieden, da auch die benötigten Leistungen unterschiedlich sind. Weitere Daten werden nicht benötigt. Damit erfüllt jauch jede Kommune die Anforderungen aus § 21 der sächs. GemO und § 62 SächsBRKG.